Lehrerrat aktuell 04/17: Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in der Schuleingangsphase

21.04.2017

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in der Schuleingangsphase.

Lehrerrat

Leider stellen wir immer wieder fest, dass sozialpädagogische Fachkräfte/ SEP nicht erlasskonform bzw. entsprechend ihres Kompetenz- und Aufgabenprofils eingesetzt werden.

Bei den 593 im Landeshaushalt abgesicherten Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen handelt es sich um einen Förderzuschlag der nicht mit Lehrer/-innenstellen verrechnet wird und nicht zur Abdeckung von Unterrichtsstunden oder für Vertretungsunterricht dient. Ein Einsatz als Klassenlehrer/-in oder Lehrkraft für zugewanderte Kinder ist daher nicht möglich.

Hinweise zum Aufgaben- und Tätigkeitsprofil und zur Arbeitszeitgestaltung der sozialpädagogischen Kolleginnen und Kollegen finden Sie im Runderlass „Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase“ aus dem Jahr 2009. Hier heißt es u.a.:
Der Einsatz dieser Fachkräfte erfolgt gemäß der haushaltsrechtlichen Veranschlagung ausschließlich in der Schuleingangsphase (§ 11 Abs. 2 Satz 1 SchulG).
Ihre Arbeitszeit richtet sich nach § 6 TV – L und beträgt derzeit 39,83 Stunden (39 Std. 50 Minuten). Davon entfällt ein Stundenanteil auf die Arbeit mit Kindern, der der durchschnittlichen Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte in der Primarstufe entspricht. Die übrigen Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung dieser Arbeit. (Anm. Die Arbeitszeit am Kind beträgt also 28 Unterrichtsstunden.)Sie nehmen den ihnen nach dem TV – L zustehenden Erholungsurlaub in den Ferien. (Anm. Ferienzeiten müssen wie bei Lehrkräften nicht vorgearbeitet werden)

Wichtig:

Die Sozialpädagogische Fachkraft/SEP ist gemäß § 68 SchulG ordentliches Mitglied der Lehrerkonferenz. Sie kann in die Schulkonferenz und in den Lehrerrat gewählt werden.

Für Sozialpädagogische Fachkräfte/SEP gilt die Altersermäßigung analog zu Lehrkräften.

Näheres zum Einsatz der Sozialpädagogischen Fachkräfte/SEP regelt der Handlungsrahmen zur Umsetzung des § 4 AO-GS des MSW aus dem Jahr 2012. Hier heißt es u.a.:
Sozialpädagogische Fachkräfte haben den Auftrag, in enger Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern Kinder mit Entwicklungsrückständen und anderen Fördernotwendigkeiten insbesondere in der Schuleingangsphase zu fördern.

Detaillierte Informationen sowie ein ausführliches Kompetenz - und Aufgabenprofil erhalten Sie gerne auf Anfrage bei unserer Referatsleiterin Frau Doris Feldmann, d.feldmann@vbe-nrw.de.


Für VBE-Mitglieder:

VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Ute Foit unter der Nummer 0221 844523 zur Verfügung. 
Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 433863 zu erreichen. Zusätzlich können Sie Ihre Fragen an das Lehrerforum des VBE richten.

Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.

Hinweis:
Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSW ist, sind unsere Angebote den staatlichen - z. B. durch die Kompetenzteams - gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden.

Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung ist gegeben. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Anmeldung zu unseren Lehrerräteschulungen sind jederzeit möglich.

Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW 

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